Steuerführer

Ausgabe der Steuerkooperation Walcheren und Schouwen-Duiveland.

Regeln Sie alle Ihre Steuerangelegenheiten über www.belastingenwsd.nl (Niederländische sprache).

Sie können:

  • Ihr Grundstückswertgutachten abrufen
  • Einspruch gegen den Bescheid oder den WOZ-Wert einlegen
  • Ihren Hund an- oder abmelden
  • sich zum Lastschriftverfahren anmelden oder wieder abmelden
  • Ihre Kontonummer ändern
  • eine Übersicht Ihrer Zahlungen und Rückzahlungen abrufen
  • Ihre Touristensteuererklärung abgeben

WOZ-Wert in Ihrem Steuerbescheid

Das Gesetz über den Immobilienschätzwert (Wet waardering onroerende zaken, Wet WOZ) sieht vor, dass die Gemeinden für alle Gebäude in der Gemeinde jährlich einen neuen Wert feststellen. Der in ihrem Steuerbescheid aufgeführte neue WOZ-Wert ist zum Stichtag 1. Januar 2020 festgestellt worden und gilt für das Jahr 2021.

Der neue WOZ-Wert im Jahr 2021 kann vom vorigen WOZ-Wert im Jahr 2020 abweichen. Der WOZ-Wert dient verschiedenen Steuerarten als Bemessungsgrundlage: z.B. der Grundsteuer, der Eigenheimpauschale in der Einkommensteuer und der Wasserverbandsteuer für Eigentümer.

WOZ-Wert für Mieter

Der WOZ-Wert wirkt sich auf den maximal angemessenen Mietpreis für Mietwohnungen bzw. Miethäuser aus. Ab dem Steuerjahr 2020 wird der WOZ-Wert daher im Bescheid aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website unter WOZ-Bescheid (Niederländische sprache).

Einkommensteuer 2020

In der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2020 müssen Sie den WOZ-Wert mit Stichtag 1. Januar 2019 zugrunde legen. Diesen Wert finden Sie in dem Bescheid, den Sie Anfang 2020 erhalten haben.

Bewertung

Die Wertgutachter gehen bei der Bewertung von dem Betrag aus, den Ihr Gebäude bei einem Verkauf zum Wertstichtag, dem 1. Januar 2020, einbringen könnte. Das Gesetz über den Immobilienschätzwert sieht vor, dass bei der Bewertung von der Annahme auszugehen ist, dass das Gebäude bei Verkauf leer ist und sofort in Gebrauch genommen werden kann.

Den wertmindernden Effekt einer Vermietung oder Erbpacht dürfen wir daher nicht berücksichtigen. Uns stehen für die Bewertung viele Informationen über Ihr Gebäude zur Verfügung, wie: Messungen und Verkaufspreise aus dem Grundbuchamt, Luftaufnahmen und Inhalt. Diese Informationen ergänzen wir mit den Angaben über Veränderungen (beispielsweise Umbauten) im vergangenen Zeitraum.

Nach Feststellung der Eigenschaften Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses vergleichen wir die Preise ähnlicher Wohnungen oder Häuser, die um den 1. Januar 2020 herum verkauft worden sind. Wir vergleichen auch verschiedene Wohnungen und Häuser einer Straße oder eines Wohngebiets. Auf Grundlage all dieser Informationen schätzen wir den Wert Ihrer Wohnung. Bei Nicht-Wohnimmobilien, Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken gedacht sind, wenden wir eine andere Schätzmethode an.

Weitere Informationen über die Bewertung und das Gesetz über den Immobilienschätzwert finden Sie auf: www.wozinformatie.nl/publieksinformatie (Niederländische sprache).

Umbauten und Renovierungen Ihres Gebäudes

Die Bewertung Ihres Gebäudes erfolgt zum Wertstichtag, dem 1. Januar 2019. Wenn sich im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Januar 2021 der Zustand Ihres Gebäudes verändert hat (beispielsweise auf Grund eines Umbaus), so müssen wir dies im nächsten Jahr berücksichtigen.

Wertgutachten über unsere Website

Eine Begründung der Bewertung Ihres Gebäudes finden Sie im Wertgutachten. Dieses können Sie über unsere Website abrufen (Niederländische sprache). Sie können Ihr Wertgutachten auch am Serviceschalter des Gemeindehauses in Middelburg, Zierikzee, Domburg oder Vlissingen abholen.

Grundsteuer

Wenn Sie am 1. Januar 2021 Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses, einer Garage, eines Ladenlokals usw. sind, werden Sie für dieses Eigentum grundsteuerlich veranlagt. Der Mieter oder Nutzer einer Nicht-Wohnimmobilie erhält darüber hinaus auch einen Grundsteuerbescheid für die Nutzung. Der Mieter oder Nutzer einer Wohnung oder eines Wohnhauses erhält keinen Grundsteuerbescheid. Als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dient der Immobilienschätzwert (WOZ-Wert) des Gebäudes. Den Tarif ermitteln wir auf Grundlage eines Prozentsatzes des WOZ-Werts.

Abfallgebühren für Haushalte

Jeder Haushalt (Wohnung/Haus) produziert Haushaltsabfälle und wird zu den Abfallgebühren für Haushalte veranlagt. Bei mehreren Nutzern einer Wohnung oder eines Wohnhauses bestimmen Leitlinien, wer als Gebührenpflichtiger veranlagt wird. Die Abfallgebühren richten sich nach einem festen Tarif abhängig von der Größe des Abfallbehälters bzw. beim Müllsack Tarif nach der Anzahl der Bewohner dieses Hauses oder einem Ein- und einem Mehr-Personen-Tarif (berücksichtigen die Anzahl der Bewohner einer Wohnung/eines Wohnhauses zum 1. Januar des Steuerjahrs. Bei Vermietung einer Wohnung oder eines Wohnhauses an Zimmermieter, Touristen oder ausländische Arbeiter wird der Vermieter zu den Abfallgebühren veranlagt.

Informationen über die Tarife finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache). Änderungen, die im Laufe des Jahres eintreten, finden keine Berücksichtigung. Das bedeutet, dass wir eine Änderung der Bewohnerzahl erst zum Anfang des nächsten Steuerjahres (2021) übernehmen.

Abfallgebührentarife Haushalte

Informationen über die Tarife finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache).

Abwassergebühren

Die Gemeinde sorgt für die Anlage und die Wartung eines kommunalen Kanalisationssystems und sorgt dadurch sowohl für die Beseitigung von Abwasser als auch von Niederschlagswasser. Eigentümer und Nutzer von Eigentum, die Abwasser und/oder Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die kommunale Kanalisation ableiten, werden zu den Abwassergebühren veranlagt.

Niederschlagswasser

Für Objekte, die kein Abwasser, jedoch Niederschlagswasser in die kommunale Kanalisation ableiten, werden daher auch Abwassergebühren erhoben. Der Eigentümer Tarif für eine Wohnung, für ein Wohnhaus und für eine Nicht-Wohnimmobilie finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache). Die Gebühr für den Eigentümer einer Wohnimmobilie oder einer Nicht-Wohnimmobilie richtet sich nach dem WOZ-Wert. Die Nutzungsgebühr ist festgelegt auf die Tarife die Sie auf unserer Website finden.

Tarife Abwassergebühren

Informationen über die Tarife Abwassergebühren finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache).

Hundesteuer

Jeder in der Gemeinde, der einen oder mehrere Hunde besitzt, muss für diese Steuern zahlen. Jeder Besitzer erhält einen Bescheid. Bei mehreren Besitzern bestimmen Leitlinien, wer der Steuerpflichtige ist. Wenn Sie sich einen Hund oder einen weiteren Hund anschaffen, müssen Sie diesen anmelden. Sie können Ihren Hund über die Website (Niederländische sprache) oder mit einem Formular, das für Sie im Gemeindehaus bereitliegt, anmelden.

Steuer für Aushängeschilder und Überhänge (Precariobelasting)

Precariobelasting zahlt, wer Gegenstände unter, auf oder über zur öffentlichen Nutzung bestimmtem Gemeindeboden hat. Beispiele solcher Gegenstände sind: Terrassen, Vordächer, Sonnenschirme, Lichtreklamen, Flaggen und Auslagen. Eigentümer oder Nutzer von Gegenständen auf Privatgrund zahlen daher keine Precariobelasting.

Tarife Precariobelasting

Informationen über die Tarife Precariobelasting finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache).

Zweitwohnungsteuer (Forensenbelasting)

Steht Ihnen für mehr als 90 Tage im Jahr eine möblierte Wohnung oder ein möbliertes Haus (Zweitwohnung) zur Verfügung, ohne dass Sie im Einwohnermelderegister der Gemeinde eingetragen sind, so zahlen Sie Zweitwohnungsteuer. Es ist nicht relevant, ob Sie die Wohnung oder das Wohnhaus auch tatsächlich 90 Tage nutzen.

Zweitwohnungsteuer Tarife

Informationen über die Tarife Zweitwohnungsteuer finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache).

Touristensteuer

Vermieten Sie im Jahr 2021 eine Unterkunft an Personen, die nicht im Einwohnermelderegister der Gemeinde eingetragen sind, so zahlen Sie Touristensteuer. Sie dürfen diese Steuer vom Mieter zurückfordern. Wenn Sie vermieten, müssen Sie ein Übernachtungsregister führen.

Informationen über die Tarife Touristensteuer finden Sie auf unserer Website (Niederländische sprache).

Änderungen im Laufe eines Steuerjahres auf Grund eines Umzugs

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde werden Sie ab dem darauffolgenden Monat von der Veranlagung zu den Abfallgebühren, den Abwassergebühren und der Hundesteuer befreit. Diese Befreiung erfolgt automatisch. Ein gesonderter Antrag ist daher nicht erforderlich. Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bleibt diese Steuer einfach in Kraft.

Für die Grundsteuer und die Abwassergebühren für Eigentum gilt diese zwischenzeitliche Befreiung nicht. Bei diesen Steuern ist der Stand vom 1. Januar 2020 maßgeblich für das gesamte Jahr.

Einspruch

Obwohl wir bei der Veranlagung größtmögliche Sorgfalt betrachten, kann es vorkommen, dass sich etwas geändert hat und/oder Fehler gemacht worden sind. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen nach Datum des Bescheids Einspruch beim Finanzbeamten einzulegen. Sie können Ihren Einspruch über unsere Website (Niederländische sprache) oder mit Hilfe des beigefügten Antwortformulars einreichen.

Zahlung trotz eingereichten Einspruchs?

Wenn Sie gegen Ihren Bescheid Einspruch eingelegt haben, so brauchen Sie bei der Zahlung lediglich die richtig auferlegten Steuern zu berücksichtigen. Für die Steuern, mit denen Sie nicht einverstanden sind, wird Ihnen die Aussetzung der Zahlung gewährt. Ausnahme: Eine Zahlungsaussetzung wird nicht gewährt, wenn Sie Einspruch gegen den WOZ-Wert einlegen. Diesen Bescheid müssen Sie immer zahlen. Wenn der WOZ-Wert herabgesetzt wird, erhalten Sie nach dem entsprechenden Beschluss eine Rückzahlung des überzahlten Grundsteuerbetrags.

Ratenzahlung

Sie können Ihre Gemeindesteuern bei Teilnahme am Lastschriftverfahren in Raten zahlen. In dem Fall buchen wir die Steuern in zehn Monatsraten von Ihrem Konto ab. Wenn Sie das möchten, können Sie der Gemeinde eine entsprechende Ermächtigung erteilen. Der Antrag für das Lastschriftverfahren kann digital über die Website (Niederländische sprache).

Vorteile des Lastschriftverfahrens:

  • Sie zahlen in zehn Raten
  • Sie werden niemals eine Zahlung vergessen
  • Sie erhalten keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind

Wenn Sie das Lastschriftverfahren bereits in Anspruch genommen haben, liegt Ihrem Bescheid kein Überweisungsträger bei. Der Gemeinde liegt die Einzugsermächtigung für Ihren Bescheid dann bereits vor.

Wer kann das Lastschriftverfahren in Anspruch nehmen?

Jeder Steuerpflichtige kann das Lastschriftverfahren in Anspruch nehmen. Sowohl Bürger als auch Unternehmer können diese Regelung nutzen.

Kein Lastschriftverfahren? Zahlen Sie dann bitte rechtzeitig

Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie den Bescheid in einer Zahlung vollständig begleichen. Warten Sie nicht bis nach Ablauf der Zahlungsfrist, denn dann erhalten Sie von uns eine Mahnung, die Sie mindestens € 7 kostet. Schenken Sie auch dieser keine Beachtung, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Der Betrag, den Sie der Gemeinde dann zahlen müssen, ist inzwischen stark erhöht worden. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden darüber hinaus Zinsen fällig.

Wünschen Sie nähere Informationen?